Anhänger-Gewichtsrechner: Passt der Anhänger zum Wohnmobil?
Ein 3,5-t-Wohnmobil mit 1.300-kg-Anhänger braucht bereits die Klasse BE, und die Stützlast zählt beim Zugfahrzeug zur Zuladung. Dieser Rechner prüft die Werte aus deinen Fahrzeugscheinen gegeneinander: Anhängelast, Stützlast (Maximum und Minimum), Zuggesamtgewicht und Führerscheinklasse.
Ergebnis
Gespann-Prüfung
Alle Prüfungen bestanden
Führerschein: Klasse BE
- Zuggesamtmasse tatsächlich
- 4.500 kg
- Maßgebliche Anhängelast
- 2.000 kg
- Maßgebliche Stützlast max.
- 100 kg
- mindestens 25 kg
- Stützlast-Anteil
- 5 %
- Richtwert 4–10 %
- Die Stützlast liegt deutlich unter dem Maximum. Für Fahrstabilität die zulässige Stützlast möglichst ausnutzen (Ladung im Anhänger nach vorn verlagern).
- Dieser Rechner prüft die eingegebenen Werte gegeneinander. Verbindlich sind Zulassungsbescheinigungen, Typschilder, StVZO und die Fahrerlaubnisverordnung; Auflastungen, Sonderregelungen und Fahrzeuge über 3,5 t (z. B. Tempolimits, Maut) sind nicht berücksichtigt.
Rechenweg anzeigen
- 1✓ Anhänger unter seiner zulässigen Gesamtmasse: 1200 kg von 1300 kg
- 2✓ Anhängelast des Zugfahrzeugs (gebremst): 1200 kg von 2000 kg
- 3✓ Stützlast unter dem zulässigen Maximum: 60 kg von 100 kg
- 4✓ Mindeststützlast (4 % der Anhängelast, max. 25 kg): 60 kg, erforderlich mindestens 25 kg
- 5✓ Zugfahrzeug inkl. Stützlast unter zulässiger Gesamtmasse: 3360 kg von 3500 kg (Stützlast zählt zur Zuladung)
- 6ℹ Erforderliche Führerscheinklasse (EU-Richtlinie 2006/126/EG): BE erforderlich
- 7Stützlast-Anteil: 60 kg ÷ 1.200 kg = 5 %
- 8Summe der zulässigen Gesamtmassen: 3.500 kg + 1.300 kg = 4.800 kg → Klasse BE
So wird gerechnet
Der Rechner vergleicht die tatsächlichen Massen mit den zulässigen Werten aus den Zulassungsbescheinigungen und dem Typschild der Anhängerkupplung:
- Anhänger tatsächlich ≤ zulässige Gesamtmasse des Anhängers (F.1)
- Anhänger tatsächlich ≤ Anhängelast des Zugfahrzeugs (O.1 gebremst / O.2 ungebremst; ungebremst höchstens 750 kg)
- Stützlast ≤ kleinster zulässiger Wert von Zugfahrzeug (Feld 13), Kupplung und Anhänger
- Stützlast ≥ Mindeststützlast: 4 % der tatsächlichen Anhängelast, mehr als 25 kg sind nicht erforderlich (§ 44 Abs. 3 StVZO für Zentralachsanhänger)
- Zuggesamtgewicht, falls der Hersteller eines angibt
- Zugfahrzeug + Stützlast ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs – die Stützlast ist Zuladung
Führerscheinklasse
| Klasse | Bedingung |
|---|---|
| B | Anhänger bis 750 kg zGM, oder Summe der zGM bis 3.500 kg |
| B96 | Summe der zGM bis 4.250 kg |
| BE | Anhänger bis 3.500 kg zGM (Zugfahrzeug bis 3.500 kg) |
| C1E / CE | darüber |
Maßgeblich sind die zulässigen Gesamtmassen laut Papieren, nicht das tatsächliche Gewicht. Fahrer mit alter Klasse 3 haben Besitzstandsregelungen. Alle Angaben ohne Gewähr – im Zweifel Fahrzeugschein, Herstellerangaben und Fahrerlaubnisbehörde befragen.
Rechenbeispiel
Wohnmobil 3.500 kg (beladen 3.300 kg, Anhängelast gebremst 2.000 kg, Stützlast 100 kg) zieht einen gebremsten Anhänger mit 1.300 kg zGM, beladen 1.200 kg, gemessene Stützlast 60 kg.
Eingaben
- Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug (F.1): 3.500 kg
- Tatsächliche Masse Zugfahrzeug beladen (ohne Stützlast): 3.300 kg
- Zulässige Anhängelast gebremst (O.1): 2.000 kg
- Zulässige Anhängelast ungebremst (O.2): 750 kg
- Zulässige Stützlast Zugfahrzeug/Kupplung (Feld 13 bzw. Typschild): 100 kg
- Zulässiges Zuggesamtgewicht (falls angegeben): 0 kg
- Anhänger ist gebremst (Auflaufbremse): ja
- Zulässige Gesamtmasse Anhänger (F.1): 1.300 kg
- Tatsächliche Masse Anhänger beladen: 1.200 kg
- Zulässige Stützlast Anhänger (Typschild Deichsel): 100 kg
- Tatsächliche Stützlast (Stützlastwaage): 60 kg
Ergebnis
Alle Prüfungen bestanden
Gespann-Prüfung
- Zuggesamtmasse tatsächlich
- 4.500 kg
- Maßgebliche Anhängelast
- 2.000 kg
- Maßgebliche Stützlast max.
- 100 kg
- Stützlast-Anteil
- 5 %
Rechenweg
- ✓ Anhänger unter seiner zulässigen Gesamtmasse: 1200 kg von 1300 kg
- ✓ Anhängelast des Zugfahrzeugs (gebremst): 1200 kg von 2000 kg
- ✓ Stützlast unter dem zulässigen Maximum: 60 kg von 100 kg
- ✓ Mindeststützlast (4 % der Anhängelast, max. 25 kg): 60 kg, erforderlich mindestens 25 kg
- ✓ Zugfahrzeug inkl. Stützlast unter zulässiger Gesamtmasse: 3360 kg von 3500 kg (Stützlast zählt zur Zuladung)
- ℹ Erforderliche Führerscheinklasse (EU-Richtlinie 2006/126/EG): BE erforderlich
- Stützlast-Anteil: 60 kg ÷ 1.200 kg = 5 %
- Summe der zulässigen Gesamtmassen: 3.500 kg + 1.300 kg = 4.800 kg → Klasse BE
Die Variablen erklärt
- Anhängelast gebremst/ungebremst (O.1/O.2)
- Maximale tatsächliche Masse des Anhängers, die das Zugfahrzeug ziehen darf.
- Stützlast (Feld 13 / Typschild Kupplung / Deichsel)
- Vertikale Last auf der Kupplung; der kleinste zulässige Wert gilt.
- Tatsächliche Massen
- Am besten gewogen (öffentliche Waage, Stützlastwaage).
- Zuggesamtgewicht
- Von manchen Herstellern angegebene Obergrenze für Zugfahrzeug + Anhänger zusammen.
Typische Fehler
- Stützlast zu gering einstellen: Das Gespann pendelt. Möglichst nahe an die zulässige Stützlast beladen.
- Stützlast beim Zugfahrzeug vergessen – sie zählt zur Zuladung und zur Hinterachslast.
- Mit dem tatsächlichen Gewicht auf Klasse B hoffen: Für den Führerschein zählen die zulässigen Gesamtmassen.
- Ungebremste Anhänger über 750 kg oder über der Hälfte der Leermasse des Zugfahrzeugs (§ 42 StVZO) ziehen.
Annahmen und Grenzen
- Regeln nach StVZO und EU-Richtlinie 2006/126/EG, Stand der Recherche; keine Rechtsberatung.
- Keine Bewertung von Fahrzeugen über 3,5 t (Tempolimits, Maut, Sonntagsfahrverbot) oder Auflastungen.
- Achslasten des Zugfahrzeugs mit Stützlast werden nicht berechnet (siehe Fahrradträger-Rechner für die Hebelwirkung).
Quellen und Grundlagen
- Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Klassen B, B96, BE)
- § 44 StVZO (Stützlast), § 42 StVZO (Anhängelast)